Allgemeine Teilnahmebedingungen
Damit sich die Winterthurer Fasnacht weiterhin im positiven Sinn entwickeln kann und alle Teilnehmer klare und faire Verhältnisse antreffen, gelten folgende Teilnahmebedingun- gen/Spielregeln:
- Die Fasnachts-Teilnehmer sind aufgerufen, das Ansehen der Winterthurer Fasnacht zu fördern. Nicht alle Winterthurer sind fasnachtsbegeistert. Ihre Anliegen sind zu respektieren. Es ist alles daran zu setzen, dass mit den Darbietungen eine positive Publikumswirkung erzielt wird.
- Abmachungen mit den Organisatoren und Weisungen der beauftragten Personen sind strikte einzuhalten. Anmeldungen an den Umzug verpflichten zur Teilnahme vom Start bis zum Ende der Veranstaltung. (z.Bsp. Guggenumzug 19.00 bis und mit Auftritte 24.00 Uhr) Ausnahmen z. Bsp. Kinderguggen, Jugendgruppen bitte mit dem Fakowi im Vorfeld Kontakt aufnehmen.
- Die Aufstellungsplätze der Umzüge sind unbedingt pünktlich einzunehmen. Die Umzüge sind, von Beginn bis zur Auflösung, geschlossen zu absolvieren.
- Fahrzeuge sind durch Begleitpersonen an jedem Rad zu sichern. Das Fakowi behält sich Ausschlüsse bei nicht beachten vor!
- Gebühren, Bewilligungen, Abnahmen der Fahrzeuge etc. sind Sache des Teilnehmers. Das Fakowi behält sich Ausschlüsse bei nicht beachten vor!
- Guggenmusiken welche Samstags und Sonntags teilnehmen, werden bevorzugt. Die Guggenmusiken werden angehalten, die Umzüge nicht nur mit Rhythmus zu absolvieren. Die Zuschauer werden dankbar sein.
- Mit der Teilnahme am Grossen Umzug, verpflichten sich die Guggenmusiken und Musikgruppen, am Ort der Umzugsverpflegung, in der Reihenfolge der Startnummern, aufzuspielen.
- Achtung! Am Grossen Umzug ist es strikte untersagt, andere Materialien als die handelsüblichen Konfetti (Süssigkeiten sind erlaubt), maschinell oder per Hand in die Zuschauer zu werfen. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel, wird die Gruppe vom Umzug ausgeschlossen.
- Das Interesse, an den Winterthurer Umzügen teilzunehmen, ist ausserordentlich gross. Es können daher nicht immer alle Gruppen berücksichtigt werden. Die Selektion des Fakowi ist darauf ausgerichtet, eine attraktive Tradition aufrecht zu erhalten.
- Die Entschädigung aller Umzugsteilnehmer, erfolgt in Form von einer Verpflegung im Anschluss an den Grossen Umzug (Sonntag) und Kinderumzug (Montag).
- Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, hat den Ausschluss von den offiziellen Anlässen zur Folge. Ein solcher Ausschluss wird vom Fakowi, mit sofortiger Wirkung und für die zukünftigen Winterthurer Fasnachtsanlässe, ausgesprochen.
Winterthur, Juli 2011